Unser Team setzt auf eine starke und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Kinderärztinnen. Um eine ganzheitliche und effektive Förderung und Behandlung der Kinder zu gewährleisten.
Zusammenarbeit mit behandelnden Kinderärzten
Sprechen Sie uns an
Die Verordnung
Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik in der IFF wird als Bestandteil der Komplexleistung durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt (Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder die/der im Einzelfall die Kinderuntersuchung gemäß § 26 SGB V durchführende Kinderärztin bzw. Kinderarzt) im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verordnung veranlasst. Wird ein möglicher Förderbedarf durch andere Kinderärzte oder Institutionen festgestellt, verweisen diese an die vorgenannte Vertragsärztin/den vorgenannten Vertragsarzt.
Mit dieser vergleichsweisen schlanken Regelung werden versehentliche Belastungen Ihrer Heilmittelrichtgröße vermieden und andere Leistungen klar abgegrenzt. Selbstverständlich sind weiterhin Überweisungen in Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) zur ärztlichen Mit-/ Weiterbehandlung möglich. Hierzu benutzen Sie bitte das normale Überweisungsformular.
Hier sind die wesentlichen Bestandteile, die auf der Verordnung stehen sollten:
1. Eingangsdiagnostik zur interdisziplinären Frühförderung (IFF)/ Muster 16
- Auf Muster 16 als „Eingangsdiagnostik zur interdisziplinären Frühförderung (IFF)“ vermerken.
2. Ort der Leistungserbringung
- Geben Sie den Ort der Leistungserbringung an, z.B. „Interdisziplinäre Frühförderstelle“
3. Diagnose
- Notieren Sie die Diagnose, die die Notwendigkeit der Komplexleistung begründet. Dies kann entweder eine medizinische Diagnose oder eine Verdachtsdiagnose sein.
- Beispiel: „Entwicklungsverzögerung“, „Verhaltensauffälligkeiten“, „Motorische Defizite“.
4. Grund für den heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Bedarf
- Beschreiben Sie kurz die Gründe für den Bedarf, z.B.:
- „Probleme in der (familiären) Interaktion“
- „Entwicklungsverzögerungen“
- „Probleme in der Kommunikation“
- „Verhaltensauffälligkeiten“
- „Artikulationsstörungen“
- „Motorische Defizite“
- „Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie“
Indikationen
- Frühgeburtlichkeit: Kinder, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden.
- Geringes Geburtsgewicht: Neugeborene mit einem sehr niedrigen Geburtsgewicht.
- Genetische Störungen: Diagnosen wie Down-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, etc.
- Neurologische Erkrankungen: Zerebralparesen, Epilepsie und andere neurologische Störungen.
- Sinnesstörungen: Hör- und Sehbeeinträchtigungen.
- Leben mit chronischen Erkrankungen: Kinder, die unter chronischen Gesundheitsproblemen leiden, sind oft in ihrer körperlichen und emotionalen Entwicklung eingeschränkt. Diese Herausforderungen erfordern besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
- Motorische Auffälligkeiten: Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der grob- und feinmotorischen Entwicklung.
- Sprach- und Sprechstörungen: Verzögerte Sprachentwicklung, Artikulationsstörungen, Stottern.
- Kognitive Auffälligkeiten: Verzögerungen in der Entwicklung von Denken, Wahrnehmung und Problemlösungsfähigkeiten.
- Emotionale und soziale Herausforderungen: Kinder mit Schwierigkeiten im Gefühlsausdruck, auffälligem Verhalten und Problemen in der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen benötigen besondere Unterstützung.
- Herausfordernde Familiensituationen: Kinder, die in Familien mit sozialen und emotionalen Belastungen aufwachsen, wie beispielsweise häuslicher Gewalt oder der Suchtproblematik der Eltern, sind oft besonderen Herausforderungen ausgesetzt.
- Fluchterfahrung: Kinder mit traumatischen Erlebnissen durch Flucht und Vertreibung.
- Risikoneugeborene: Kinder, die aufgrund ihrer Risikogeburtlichkeit oder anderer medizinischer Risiken spezielle Förderung benötigen.
- Komplexe Behinderungen: Komplexe Behinderungen: Kinder mit Mehrfachbehinderungen, die auf interdisziplinäre Betreuung angewiesen sind.
Interdisziplinäre Frühförderung in Bonn
Mit dem Inkrafttreten des BTHG wurden das SGB IX reformiert und zentrale Aspekte der Frühförderung neu geregelt. Die Reform basiert auf der UN-BRK, die die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen fordert und das bio-psycho-soziale Modell der ICF betont.
Diese Reformen sollen sicherstellen, dass Kinder mit jeglicher Form der Entwicklungsbeeinträchtigung und (drohender) Behinderung umfassend gefördert und ihre individuellen Bedürfnisse durch koordinierte interdisziplinäre Ansätze optimal unterstützt werden.